|
Der Pferdepass bestand aus drei Seiten:
Die Vorderseite verfügte über die Informationen des Pferdes (Namen, Farbe, Geburtsdatum, Geschlecht und Rasse), die Rückseite wiederholte die Informationen der Vorderseite und informierte über das Gestüt, dem Geburtsort des Pferdes, und gab die Beschreibung mit Abzeichen des Pferdes an. Diese Seite musste ausserdem mit dem Stempel des Betriebes (also der ausstellenden Stelle) versehen werden. Die letzte und dritte Seite informierte über den Stammbaum und die Beurteilung des Pferdes.
Diese Pferdepässe verfügten über keine Abbildung oder über irgendeine andere Art von graphischer Beschreibung des Pferdes!
An allen Pferde, denen diese Art von Dokument später als 1991 ausgestellt wurden, sollte ein Blut- oder DNA-Bestätigungstest durchgeführt werden, die Resultate sollten dann dem "All Russia Institute of Horse breeding" zugesendet und die Papiere umgestauscht werden.
Eine Ausnahme gibt es allerdings, russische Reitpferde erhalten ihre neuen Papiere an der Tmimirjazev Academie in Russland.
|