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Russian Warmblood Association Regeln

MITGLIEDSCHAFT BEI DER RWA

Jede mögliche Person oder jedes Gestüt kann ein Mitglied der RWA werden, wenn er den folgenden Anforderungen entspricht:

Die Person oder das Gestüt sollte mindestens ein Warmblutpferd, russischer Abstammung besitzen.

RWA kann nur jene Pferde annehmen, die anhand des russischen Stutbuches bestätigt werden können und registriert worden sind.

Die Person oder das Gestüt sollten die Mitgliedschaftsgebühren regelmäßig zahlen.

 

MITGLIEDSCHAFTSVERFAHREN

Die Person oder das Gestüt, die der RWA beitreten möchten, sollten die Mitgliedsantrage ausfüllen und Gebühren entsprechend dem Gebührenzeitplan r das laufende Jahr zahlen.

 

KRITERIEN FЬR DIE REGISTRIERUNG DER PFERDE

Das Pferd wird im russischem Studbuch registriert, entsprechend den Regelungen der Zuchtbuchordnung (einer jeden russischen Rasse), ausserdem muss der Stammbaum des Pferdes bestätigt werden.

 

Registrierungsverfahren VERFAHREN

Um einen Pferdepass zu erhalten, sollte der Besitzer des Pferdes alle Tests (DNA- und Bluttests) zur Verfügung stellen, um den Ursprung des Pferdes und das Zuchtzertifikat zu bestätigen.

Der Pferdebesitzer sollte den Registrierungsantrag ausfüllen, es sollten auch 4 Fotographien des Pferdes (Vorderseite, Rückseite, linke und rechte Ansicht) hinzugefügt werden.

 

NAMENsGEBUNG DER FOHLEN

Die Pferde, die ausserhalb von Russland geboren werden, sollten entsprechend den Regelungen der Zuchtbuchordnung (einer jeden russischen Rasse) einen Namen enthalten.

 

EIGENTUMSЬBERTRAGUNG

Die Eigentumsübertragung sollte bei der RWA registriert werden und die neuen Pferdebesitzer sollten
neue Dokumente für das Pferd (Paß oder Zuchtbescheinigung) mit dem korrekten Namen empfangen.

 

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